Recht
13. Juni 2016

Der Handwerkerbonus kommt wieder

Im Mai wurde im Nationalrat erneut der Handwerker­bo­nus beschlossen. Bereits 2014 und 2015 setzte diese Kon­junk­turmaßnahme Impulse zur Unterstützung der Klein- und Mittelbetriebe. Insgesamt stehen für das Jahr 2016 20 Millionen € zur Verfügung. Weitere 20 Millionen € gibt es 2017 nur dann, wenn zumindest ein schwaches reales Wirtschaftswachstum festgestellt wurde.

Gefördert werden handwerkliche Tätigkeiten, also die Ar­beitsleistung, für Renovierungs-, Erhaltungs- und Moder­ni­sierungsmaßnahmen von privatem Wohnraum, die nach dem 31. Mai 2016 beginnen. Geförderte Maßnahmen sind u.a.

  • die Erneuerung von Dächern, Fassaden, Fenstern, Türen,
  • Sanierung grundsätzlich
  • das Arbeiten an Einbaumöbeln
  • Malerarbeiten und Austausch von Bodenbelägen.

Verfügt der Unternehmer über die notwendige Gewerbe­be­rechtigung, stellt er für die Arbeit eine dementsprechende Zahlungsbestätigung und Rechnung aus, und wurde für diese handwerkliche Tätigkeit keine andere Förderung be­an­tragt, müssen Sie als Privatperson nur mehr das För­der­ansuchen bei Ihrer Bausparkasse bzw. online stellen. Das ist voraus­sichtlich ab Juli möglich. Sie bekommen 20% der Kosten für Arbeits­leistung und Fahrtkosten (keine Material­kosten) ge­fördert, maximal 60 € netto pro Wohn­ein­heit pro Jahr. Ar­beits­leistungen unter 200 € netto werden aus ver­wal­tungs­tech­nischen Gründen nicht gefördert.

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