Im Mai wurde im Nationalrat erneut der Handwerkerbonus beschlossen. Bereits 2014 und 2015 setzte diese Konjunkturmaßnahme Impulse zur Unterstützung der Klein- und Mittelbetriebe. Insgesamt stehen für das Jahr 2016 20 Millionen € zur Verfügung. Weitere 20 Millionen € gibt es 2017 nur dann, wenn zumindest ein schwaches reales Wirtschaftswachstum festgestellt wurde.
Gefördert werden handwerkliche Tätigkeiten, also die Arbeitsleistung, für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von privatem Wohnraum, die nach dem 31. Mai 2016 beginnen. Geförderte Maßnahmen sind u.a.
Verfügt der Unternehmer über die notwendige Gewerbeberechtigung, stellt er für die Arbeit eine dementsprechende Zahlungsbestätigung und Rechnung aus, und wurde für diese handwerkliche Tätigkeit keine andere Förderung beantragt, müssen Sie als Privatperson nur mehr das Förderansuchen bei Ihrer Bausparkasse bzw. online stellen. Das ist voraussichtlich ab Juli möglich. Sie bekommen 20% der Kosten für Arbeitsleistung und Fahrtkosten (keine Materialkosten) gefördert, maximal 60 € netto pro Wohneinheit pro Jahr. Arbeitsleistungen unter 200 € netto werden aus verwaltungstechnischen Gründen nicht gefördert.