Recht
6. November 2017

Ab Mai 2018: Änderungen beim Datenschutz

Das Datenschutzgesetz wurde auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfangreich geändert. Ab 25.5.2018 gelten strengere Vorschriften zum Datenschutz. Fast alle Unternehmen sind betroffen.

Bis Mai nächsten Jahres ist es noch Zeit. Nutzen Sie diese, um sich über die Neuerungen zu informieren und in Ihrem Unternehmen oder Verein umzusetzen. Jeder, der personenbezogene Daten nicht nur zu privaten Zwecken verarbeitet, ist betroffen. Das ist bereits der Fall, wenn Sie etwa eine EDV-Kundendatei führen, Rechnungen am Computer ausstellen oder Lieferantendaten speichern.

Die DSGVO verlangt keine Eintragung ins Datenverarbeitungsregister (DVR) mehr. Stattdessen müssen Sie die Datenschutzvorschriften einhalten und dokumentieren, was Sie unternommen haben. Dazu braucht man eine datenschutzfreundliche Technik und ein „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“. Je sensibler und umfangreicher die Daten, desto höher sind die Datenschutzanforderungen. Wer sich nicht daran hält, riskiert viel: Das Gesetz erlaubt Höchststrafen bis 20 Mio. € oder vier Prozent vom Jahresumsatz!

Was ist zu tun?

  • Erheben Sie den Status Quo: Am einfachsten mit dem WKO Online-Ratgeber unter dsgvo.wkoratgeber.at
  • Legen Sie die Umsetzungsmaßnahmen fest, die sich aufgrund der Checkliste ergeben.
  • Bestimmen Sie jemanden im Unternehmen, der für die Umsetzung verantwortlich ist.
  • Planen Sie ausreichend Zeit und Budget für die Umsetzung ein.
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