Rückstände bei Finanz und Gesundheitskasse – aufgebaut aufgrund der Coronakrise – sollen nun langsam abgebaut werden. Dabei will die Regierung mit dem 2-Phasen-Modell unterstützen.
Aufgelaufene coronabedingte Rückstände werden sowohl bei der Finanz als auch bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bis 31.3.2021 gestundet. Damit wird betroffenen Unternehmen Zeit gelassen, sich über die weiteren Zahlungsmöglichkeiten Gedanken zu machen.
Bereits gestundete Abgaben werden sowohl bei der Finanz als auch bei der ÖGK automatisch verlängert bis 31.3.2021. Für Sozialversicherungsbeiträge Jänner und Februar 2021 muss man ein Stundungsansuchen stellen. Achtung: Nur ÖGK-Beiträge Februar bis April 2020 sind zinsfrei, für alle anderen Zeiträume fallen Verzugszinsen an. Die Finanz stundet Abgaben, die bis 28. Februar 2021 fällig werden, automatisch ohne Zinsen mit.
Für einen Überblick schickt die ÖGK den aktuellen Stand der Rückstände Anfang Februar an alle heimischen Betriebe aus. Man kann diesen aber auch über WEBEKU jederzeit abfragen. Den Rückstand beim Finanzamt kann man tagesaktuell über FinanzOnline sehen. Wir können bei entsprechender Vollmacht diese Daten für Sie abrufen.
Gestundete Steuern und Abgaben können über maximal drei Jahre begünstigt abbezahlt werden. Man unterscheidet dazu zwei Phasen. Die Verzugszinsen liegen zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; das ergibt derzeit einen Jahreszinssatz von 1,38 Prozent. Die ÖGK gewährt diesen niedrigen Zinssatz für die Phase 1, die Finanz sogar für beide Phasen.
In beiden Phasen kann bei der Finanz jeweils einmal eine Neuverteilung der Raten beantragt werden; bei der ÖGK erfolgt eine individuelle Regelung im Einzelfall.
Rückstände bei der SVS fallen nicht in das 2-Phasen-Modell. Hier ist eine individuelle Stundungs- oder Ratenvereinbarung notwendig.
Finanzministerium:
FAQ: Das Corona-Hilfspaket der Österreichischen Bundesregierung
> Erleichterungen des Finanzministeriums
> Wie sieht es mit Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung) aus?
Österreichische Gesundheitskasse:
2-Phasen-Modell