Dienstnehmer
20. November 2019
Beschenken Sie auch heuer Ihre Mitarbeiter 2019
Diese Zuckerl können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei schenken:
Gutscheine, Sachgeschenke
- bis 186 Euro pro Jahr
- kein Bargeld
- im Rahmen einer Betriebsveranstaltung
- Neu: Auch für Geburtstagsgeschenke möglich
- Autobahnvignette und Goldmünzen gelten als Sachgeschenk
- Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien
Feiern, Betriebsausflug
Jubiläumsgeschenk
Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge
Freie oder verbilligte Mahlzeiten
- bis 4,40 Euro pro Arbeitstag Restaurantgutscheine
- bis 1,10 Euro pro Arbeitstag Lebensmittelgutscheine
- unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz (zB Werksküche, Kantine)
- Weitere Infos: Rz 93 ff Lohnsteuerrichtlinien
Zuschuss Kinderbetreuungskosten
Jobticket
Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge
Mitarbeiterrabatte
Mitarbeiterbeteiligung
Gruppenkriterium: Steuerfrei sind diese Geschenke nur dann, wenn sie an alle oder an eine bestimmte Gruppe (zB alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden.
Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten oder wenn das Geschenk ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde (z.B. Gutscheine).