Dienstnehmer
20. November 2019

Beschenken Sie auch heuer Ihre Mitarbeiter

Diese Zuckerl können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei schenken:

Gutscheine, Sachgeschenke

  • bis 186 Euro pro Jahr
  • kein Bargeld
  • im Rahmen einer Betriebsveranstaltung
  • Neu: Auch für Geburtstagsgeschenke möglich
  • Autobahnvignette und Goldmünzen gelten als Sachgeschenk
  • Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien

Feiern, Betriebsausflug

Jubiläumsgeschenk

Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge

Freie oder verbilligte Mahlzeiten

  • bis 4,40 Euro pro Arbeitstag Restaurantgutscheine
  • bis 1,10 Euro pro Arbeitstag Lebensmittelgutscheine
  • unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz (zB Werksküche, Kantine)
  • Weitere Infos: Rz 93 ff Lohnsteuerrichtlinien

Zuschuss Kinderbetreuungskosten

Jobticket

Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge

Mitarbeiterrabatte

Mitarbeiterbeteiligung

Gruppenkriterium: Steuerfrei sind diese Geschenke nur dann, wenn sie an alle oder an eine bestimmte Gruppe (zB alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden.

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten oder wenn das Geschenk ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde (z.B. Gutscheine).

 

 

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