Steuern
19. Februar 2018

Aus dem Regierungsprogramm

Das Regierungsprogramm verspricht einiges zum Thema Wirtschaft und Steuern. Wir werden sehen, was davon tatsächlich umgesetzt wird.

Generell geht es darum, die Abgabenquote von derzeit rund 43 % in Richtung 40 % zu senken. Dabei will man in erster Linie die Lohnnebenkosten senken. Aber auch die Lohn- und Einkommensteuertarife sollen wieder einmal geändert werden. Weiters ist die Absenkung der Körperschaftsteuer geplant, vor allem auf nicht entnommene Gewinne, die aber schon jetzt nur mit 25 % besteuert werden.

Der sogenannten „kalten Progression“, also dem schrittweisen Hineinschlittern in eine höhere Steuerprogression durch die Inflation, soll auch der Kampf angesagt werden. Und schließlich soll dem Tourismus unter die Arme gegriffen werden, indem die 13 %-ige Umsatzsteuer abgeschafft wird.

Lohnverrechnung neu

Reformieren will man auch die Lohnverrechnung, wobei die Berechnungsgrundlagen für die Lohnsteuer und die Sozialversicherung vereinheitlicht werden sollen. Bei den Sonderzahlungen sind auch Änderungen geplant: Die Flut an Sonderbestimmungen möchte man eindämmen. Die Finanzverwaltung soll schließlich auch für Fragen der Sozialversicherungsbeiträge als zentrale Ansprechstelle fungieren. Mit diesen Vorhaben werden bei Steuerberatern offene Türen eingerannt, jedoch haben wir solche und ähnliche Ankündigungen nicht zum ersten Mal vernommen.

Über den bereits beschlossenen Familienbonus ab 2019 ist in den Medien schon ausführlich berichtet worden. Er ist als Steuerabsetzbetrag in Höhe von jährlich 1.500 € vorgesehen. Dieser steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll Anspruch auf einen Familienbonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500 € bestehen.

Lesen Sie auf Seite 2 alles zum geplanten Familienbonus. Dort haben wir auch einige Rechenbeispiele für Sie zusammengestellt.

Bürokratieabbau geplant

Viel möchte man auch beim Bürokratieabbau umsetzen. Statistische Meldepflichten sollen reduziert werden, etwa bei den an die Statistik Austria abzuliefernden Daten. Jene aus der Lohnverrechnung sollen von der Sozialversicherung direkt gemeldet werden. Für Unternehmensförderungen ist ein One-Stop-Shop geplant mit dem Ziel, höhere Effizienz zu erzielen und Mehrfachförderungen zu vermeiden.

Schließlich soll auch das Vergaberecht vereinfacht werden. Es sollen höhere Schwellenwerte eingeführt und das Bestbieterprinzip soll ausgebaut werden. Beim Betriebsanlagenrecht plant man einheitliche Anlaufstellen zwecks Beschleunigung und Erleichterung der Verfahren. Auch die Arbeitnehmerschutzvorschriften werden in die Mangel genommen: es soll Ordnung in den teilweise vorherrschenden Dschungel gebracht werden. Derzeit mischen da zu viele Behörden mit. Man darf gespannt sein, was von alledem tatsächlich umgesetzt werden wird.

impuls plus*

Aktuelle Themen