Finanzen
12. Mai 2020

Anträge für den Fixkostenzuschuss sollen ab 20. Mai starten

Die Abwicklung des Fixkostenzuschusses wird nochmals geändert. Auszahlungen für das erste Drittel des Zuschusses sollen nun doch schon Ende Mai / Anfang Juni 2020 stattfinden. Ursprünglich wurden die Auszahlungen erst für 2021 angekündigt.

Förderungsfähige Unternehmen, die durch die Folgen der Corona Krise substantielle Umsatzverluste von mindestens 40 % erlitten haben, sollen zur Deckung der Fixkosten nicht rückzahlbare Zuschüsse von max. 75 % der Fixkosten erhalten.

Details finden Sie unserem Newsartikel vom 15.4. (Wer ist förderfähig, welche Fixkosten werden gefördert, wie hoch ist der Zuschuss …)

NEU: Die Anträge und damit verbundenen Auszahlungen sind auf drei Tranchen zu folgenden Terminen möglich:

  1. Drittel -> ab. 20. Mai 2020
  2. Drittel -> ab 19. August 2020 (Anträge für Unternehmen ohne saisonale Waren für 2. + 3. Drittel möglich)
  3. Drittel -> ab 19. November 2020

Die Anträge sind über Finanzonline einzubringen, müssen durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt sein und werden über die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) (Link www.cofag.at) abgewickelt.

Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss ist derzeit noch in Ausarbeitung. Es sind  noch  viele Detailfragen offen. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.

Infos BMF zum Fixkostenzuschuss

Infos WKO zum Fixkostenzuschuss

Newsartikel Fixkostenzuschüsse Stand 15.4.

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