Steuerlich tut sich kommendes Jahr einiges Positives. Wir fassen zusammen:
Erhöhung der Steuerstufen
Bereits zum zweiten Mal federt die Bundesregierung die kalte Progression ab. Die Tarifstufen und die Absetzbeträge werden merklich angehoben. ◊ Seite 3
Senkung der Steuersätze
Nun greift der letzte Teil der ökosozialen Steuerreform für die Stufe drei der Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer:
ESt (3. Stufe) |
KÖSt |
|
2022 |
42 % |
25 % |
2023 |
41 % |
24 % |
2024 |
40 % |
23 % |
Homeoffice
Die Homeoffice-Pauschale und die Absetzbarkeit für ergonomische Büromöbel bleiben nun unbefristet.
Zuschuss für Kinderbetreuung
Arbeitgeber können ab 2024 bis zu 2.000 € steuerfrei zuschießen für Kinder bis 14 Jahre (bisher 1.000 € für Kinder bis 10 Jahre). Außerdem ist nun ein Kostenersatz erlaubt, d.h. es muss nicht direkt an den Kindergarten, Hort etc. überwiesen werden.
9,7 % Erhöhung von Sozialleistungen
Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Studien- und Schülerbeihilfe.
Senkung Arbeitslosenbeitrag: – 0,1 %
Senkung von 6,0 auf 5,9 %.
Senkung GmbH-Stammkapital
Hier ist eine Herabsetzung von 35.000 auf 10.000 € ab 2024 geplant.
Flexible Kapitalgesellschaft
Die neue flexible Rechtsform sollte es bereits ab November 2023 geben. Derzeit fehlt aber nach zahlreichen kritischen Stellungnahmen die finale Umsetzung.
Start-Up Mitarbeiterbeteiligung
Ist ebenfalls noch nicht beschlossen. Mehr dazu lesen Sie auf ◊ Seite 6.