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Steuern
14. März 2016

Wann kommt die automatische Arbeitnehmerveranlagung?

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 schaffte der Ge­setzgeber die Basis für eine antragslose Veranlagung. Das Finanzamt erstellt eine automatische Veranlagung ab 2017 für das Jahr 2016, wenn:

  • aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass der Steuerpflichtige Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge oder Absetzbeträge geltend macht, und
  • aus der Veranlagung eine Gutschrift resultiert und
  • der Steuerpflichtige selbst noch keine Steuererklärung abgegeben hat.

Wenn der Steuerpflichtige innerhalb der Fünfjahresfrist selbst eine Steuererklärung abgibt, weil er beispielsweise Werbungskosten geltend machen möchte, muss das Finanzamt den bisherigen Bescheid aufheben und einen neuen Bescheid ausstellen.

Die Frage, ob es tatsächlich dem Willen des Gesetzgebers entspricht, dass die Sonderausgaben-Meldeverpflichtung für Kirchen, Versicherungen und Spendenorganisationen erst ein Jahr nach der automatischen Arbeitnehmer­ver­an­lagung in Kraft tritt, bleibt allerdings offen!

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