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Rechnungswesen
20. Juni 2023

Kapitalerträge erfassen

Einnahmen und Ausgaben von privaten Kapitalerträgen ohne Kapitalertrag­steuer (KESt)-Abzug müssen ab 1.1.2023 aufgezeichnet werden.

Betroffen sind u.a.

  • Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitalerträge auf ausländischen Konten inkl. Gewinne aus Verkäufen

  • Einkünfte jeglicher Art aus Kryptowährungen im Ausland

  • Einkünfte jeglicher Art aus Kryptowährungen im Inland (bis 2023) und auch danach, wenn die KESt nur vorläufig abgezogen wird 

  • Erträge aus nicht öffentlichen Forderungswertpapieren, Privat- oder Gesellschafterdarlehen, stillen Beteiligungen, GmbH-Anteil-Verkäufen

Wie muss man aufzeichnen?

  • Übersichtlich: Ein sachkundiger Dritte muss sich auskennen.

  • Chronologisch: Geschäftsvorfälle der Reihenfolge nach erfassen

  • Lebende Sprache: Finanz kann Übersetzung verlangen

  • Geordnet, vollständig, richtig

  • Unveränderbar: Excel nicht erlaubt, da veränderbar

  • Zeitgerecht: Also nicht erst am Jahresende; Barzahlungen: täglich

  • Datenträger: Darf nachher nicht verändert werden. Datensicherung nötig! Wiedergabe muss über sieben Jahre möglich sein.

  • Summen: müssen nachvollziehbar sein

  • Aufbewahrung: sieben Jahre

Diese Vorgaben sind für Private mit Konto oder Depot im Ausland sowie Wallet-Besitzer schwer zu erfüllen. Es wird sich zeigen, ob hier so heiß gegessen wie gekocht wird. Wir empfehlen jedenfalls alle Transaktionen und Übersichten als PDF herunterzuladen und sieben Jahre aufzubewahren. Die Zusammenstellung kann unseres Erachtens in Excel -Tabellen erfolgen, da die Anschaffung eines Buchhaltungsprogramms dafür nicht zumutbar ist.

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