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Familie
4. September 2018

Familienbonus plus beschlossen

Eltern bekommen ab 2019 den Familienbonus Plus. Dieser ist ein Absetzbetrag und verringert die Steuerlast. Für Geringverdiener gibt es einen Kindermehrbetrag. Dafür entfallen der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr.

Beim Familienbonus Plus handelt es sich um einen Absetzbetrag, der sich direkt auf die Steuerlast auswirkt. Er ist nicht negativsteuerfähig; das bedeutet, man profitiert nur, wenn man Steuern zahlt. Dieser Absetzbetrag steht jedem Steuerpflichtigen für jedes im Inland lebende Kind zu, solange man Familienbeihilfe bezieht. Der Bonus beträgt:

  • max. 125,00 € pro Monat (1.500 € pro Jahr) bis zum Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat bzw.
  • max. 41,68 € pro Monat (maximal 500 € pro Jahr) nach Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Wenn Kinder in einem anderen EU-Land, im EWR-Raum oder der Schweiz leben, wird der Familienbonus an das Preisniveau des jeweiligen Landes angepasst.

Eltern können sich aussuchen, ob sie den Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung 2019 (Arbeitnehmer Formular E 30 beim Arbeitgeber abgeben) oder über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019 mit Auszahlung 2020 ausbezahlt haben möchten.

Bei (Ehe-)Partnern kann der Familienbonus für das jeweilige Kind von einer Person voll bezogen oder jeweils zur Hälfte beantragt werden. Bei getrennt lebenden Eltern bekommt den Bonus entweder der Familienbeihilfenberechtigte in voller Höhe, oder er wird zwischen den getrennt lebenden Eltern aufgeteilt. Während einer Übergangsfrist von drei Jahren ist für getrennt lebende Paare eine Aufteilung 90 % zu 10 % in Abhängigkeit des Aufkommens für die Kinderbetreuungskosten vorgesehen. Bezahlt der unterhaltsverpflichtete Partner keinen bzw. zu wenig Unterhalt, steht diesem kein bzw. nur ein reduzierter Familienbonus zu.

Alle steuerzahlenden Alleinerzieher und Alleinverdiener – insbesondere die geringverdienenden – werden künftig eine Mindestentlastung von 250 € (= Kindermehrbetrag) pro Kind und Jahr erhalten. Wird mindestens 11 Monate (330 Tage) Arbeitslosengeld, Mindestsicherung oder eine Leistung aus der Grundversorgung bezogen, steht dieser Kindermehrbetrag nicht zu. Ein Ehepaar, bei dem beide weniger als 1.200 € brutto im Monat verdienen, erhält weder Kinderbonus noch Absetzbetrag.

Der Anspruch auf den Familienbonus Plus ist an den Anspruch auf Familienbeihilfe geknüpft. Eltern können für Kinder mit Behinderung unabhängig vom Alter des Kindes den entsprechenden Familienbonus beantragen.

 

Bruttogehalt pro Monat

Bonus bei einem Kind Bonus bei zwei Kindern Bonus bei drei Kindern
3.000 und mehr 1.500 3.000 4.500
2.300 1.500 3.000 3.292
2.000 1.500 2.261 2.261
1.750 1.500 1.606 1.606
1.500 1.022 1.022 1.022
1.200 258 258 258

 

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