Österreich muss die EU-Richtlinie zum Schutz von „HinweisgeberInnen“ bis 17. Dezember 2021 für Unternehmen ab 250 MitarbeiterInnen umsetzen.
Allerdings liegt aktuell noch kein Gesetzesentwurf vor, was die betroffenen Unternehmen (ab 250 MitarbeiterInnen) vor Herausforderungen stellt, wenn sie dann am 17. Dezember bereits einen sicheren Kanal für HinweisgeberInnen für Gesetzesverstöße zur Verfügung stellen müssen.
Unternehmen ab 50 MitarbeiterInnen sollen laut EU-Richtlinie bis 17. Dezember 2023 Zeit bekommen, wobei Österreich (theoretisch) auch eine kürzere Einführungsfrist vorsehen könnte.
Damit Whistleblower vor Repressalien geschützt sind, muss ein Meldekanal z.B. in Form einer Webplattform zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist, dass die Meldung vertraulich erfolgen kann. Vertraulich bedeutet, dass beispielweise ein IT-Administrator keinen Zugriff hat.
Da die Einführung eines geeigneten Kanals eine technische Herausforderung darstellt, können auch Dritte damit betraut werden.
Auch der Staat ist gefordert, da auch dieser einen externen Kanal zur Verfügung stellen muss. Die staatlichen Stellen müssen Ihre Mitarbeitenden deutlich darauf hinweisen.
Es ist nicht zu erwarten, dass der Gesetzgeber diese KMUs bereits am 17. Dezember 2021 verpflichtet einen Hinweisgeber-Kanal einzurichten. Damit bleibt noch ausreichend Zeit zu beobachten, wie die „Großen“ diese Aufgabe meistern.
Für diese KMU-Gruppe ist derzeit keine Pflicht für einen Whistleblower-Kanal vorgegeben.
Diese öffentlichen Stellen sollen ebenfalls bereits heuer verpflichtet werden, einen Kanal bereitzustellen.
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft: Hinweisgebersystem (Hinweise zur Aufklärung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption)
Finanzmarktaufsicht: Whistleblower-System
Stadt Wien: Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystem