Steuern
13. Juni 2016

Neuer Vorsteuer­betrag bei Nächtigungs­pauschale

Die Nächtigungspauschale beträgt 15 € und steht für Über­nachtungen zu, wenn die Höhe der tatsächlichen Nächti­gungs­kosten nicht nachgewiesen wird. Aufgrund der An­hebung des Umsatz­steuer­satzes für die Be­herbergung von 10 % auf 13 % müssen nun diese 15 € in einen Näch­ti­gungs­anteil (13 % USt) und einen Früh­stücks­anteil (10 % USt) im Ver­hältnis 80/20 aufgeteilt werden. Vor dem 1.5.2016 betrug die abziehbare Vor­steuer 10 %, somit 1,36 € Nun beträgt die abziehbare Vorsteuer 1,65 €. Ob sich dafür das herum­rechnen auszahlt?

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