Recht
12. September 2016

Erste Scheinunternehmen ge­listet

Wer mit Scheinunternehmen Geschäfte abschließt, haftet für nicht bezahlte Arbeitsentgelte. Das Finanzministerium (BMF) veröffentlicht diese auf der BMF-Homepage. Jetzt gibt es die ersten Einträge.

Ab der rechtskräftigen Feststellung des Schein­unter­neh­mens haftet der Auftraggeber für die Entgelte der Arbeit­neh­mer, wenn er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag neh­men­den Unternehmen um ein Scheinunternehmen han­delt. Liste der Scheinunternehmen: https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu

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